Ein fein säuberlicher, gesiegelter und unterzeichneter Aushang in der Stadtgarde, informiert sowohl alteingesessene Gardisten, als auch neue Rekruten über die geltenden Vorschriften zur Ausrüstung.
Ausrüstungsvorschriften der Stadtgarde zu Lisfar
I. Allgemeine Bestimmungen
Jeder Gardist ist verpflichtet, seine Ausrüstung eigenständig zu warten und in tadellosem Zustand zu halten.
II. Ausnahmen
Für die Offiziersränge gelten Ausnahmen zu allen folgenden Regelungen.
III. Ausrüstung (allgemein)
- Rüstung, Waffen, und eine umfassende Grundausrüstung, sowie Unterkleidung werden gestellt.
- Bereits vorhandene, eigene Waffen dürfen nur genutzt werden, wenn sie die Mindestanforderungen der Gardestandards erfüllen.
- Bereits vorhandene, eigene Rüstungen dürfen nur genutzt werden, wenn sie den Farbvorschriften entsprechen. Andernfalls ist der ausgehändigte Wappenrock zusätzlich zu tragen.
- Die Ausrüstung wird bei Dienstantritt vom Zeugwart der Rüstkammer ausgegeben und bei Dienstende in tadellosem Zustand wieder übergeben.
- Verlust oder mutwillige Beschädigung der Ausrüstung wird mit Soldentzug geahndet.
IV. Ausrüstung (höhere Dienstränge)
- Höheren Diensträngen ist es gestattet, ihre eigenen Waffen und Rüstungsteile zu verwenden, sofern sie den definierten Farbvorschriften entsprechen und auch das Rangabzeichen klar zu erkennen ist.
V. Farbvorschriften
- Leder: Dunkle, graubraune Töne (IG 0, 20, 20)
- Metall: Brünierter Stahl (IG 190, 70-90, 5)
- Stoffe: Matte, dunkelgrüne Töne (IG 130, 20, 20)
VI. Grundausrüstung
Die im Rahmen der Grundausrüstung gelieferte Kleidung beinhaltet:
- Normale, sowie gefütterte Unterkleidung
- Normale, sowie lange/gefütterte Leibwäsche
- 1 Paar Fellhandschuhe
- 1 Wollumhang mit Kapuze (dunkelgrün)
- 1 Fellmütze
- 1 Ledergürtel mit Stadtwappen-Schnalle
- 1 Wappenrock mit Stadtwappen
VII. Zusätzliche Ausrüstung
Für jeden Wachsoldaten:
- 1 Laterne mit Öl
- 1 Signalpfeife
- 1 Waffenpflegeset
- 1 Feuerzeug/Zunderbüchse
- 1 Verbandstasche
- 1 Tragetasche, dunkelgrün
Für Einsätze im Umland:
- 1 Messer
- 1 Rolle Seil
- 1 Zelt
- 1 Schlafrolle
- 1 Feuerstein und Stahl
VIII. Schutzausrüstung
Die in der Waffenkammer bereitgestellte Schutz- und Repräsentationsausrüstung beinhaltet:
- Kettenhemd
- Gambeson
- Helm ohne Visier oder mit offenem Visier (nach Wahl)
- Armschienen, Beinschienen (brüniert)
IX. Bewaffnung
Die ausgegebenen Waffen beschränken sich auf:
- Piken und Hellebarden
- Kurzschwerter und Streitkolben
- Lang-/Kurzbogen und Leichte/Schwere Armbrüste (nach Wahl) inkl. Köcher und Munition
- Kurzdolche
- Holzschilde mit Stadtwappen in verschiedenen Größen
X. Beschaffung und Wartung
- Ersatz für verschlissene Ausrüstungsteile kann maximal quartalsweise beantragt werden.
- Zusätzliche Ausrüstung ist zu Sonderkonditionen in den zugelassenen Handwerksbetrieben der Stadt zu erwerben.
- Waffenpflege und kleinere Reparaturen sind in der wöchentlichen Wartungszeit durchzuführen.
- Der Sold deckt den für Wartung, Pflege und Neubeschaffung von Verbrauchsmaterial benötigten Aufwand.
XI. Sonderbestimmungen
- Offiziere tragen in Friedenszeit zusätzlich eine Schärpe in Stadtfarben.
- Nachtwachen führen zusätzlich eine von dem Zeugwart gestellte Handglocke mit sich.
- Ausschließlich Torwachen und dem Wachtrupp Zugeteilte werden von dem Zeugwart mit Hellebarden oder Piken ausgestattet.
- Im Kampf unter Zeugen beschädigte Ausrüstungsteile können jederzeit ersetzt werden. Dies betrifft ausschließlich die gelieferte Grundausrüstung, Zusatzausrüstung und vom Zeugwart ausgegebene Ausrüstung.